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 Autor Thema: Bayer Verurteilt! Andere Verfahren!
Richard Leopold Tomasch
Datum: 23.05.2010 12:30 Antworten Als Email verschicken Kontakt: rileto@proleben.at

Betreff: Bayer Verurteilt! Andere Verfahren!
 

http://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/millionenstrafe-fuer-bayer/
* 16.04.2010

Gentechnisch-kontaminierter Reis

Millionenstrafe für Bayer
US-Bauern haben einen Sieg gegen den Konzern errungen, dessen Gen-Reis ihre
Ernte verunreinigt hatte. Bayer will gegen das Urteil vorgehen.
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BERLIN taz

Der Chemiekonzern Bayer ist in den USA zu einer Schadenersatzzahlung von rund 48 Millionen Dollar, das sind rund 35 Millionen Euro, an Landwirte verurteilt worden, deren Ernte mit gentechnisch verändertem Reis verunreinigt worden war.
Das hat die Jury eines Gerichts in Arkansas am Donnerstagabend entschieden. Die Summe ist die bisher höchste in einem jahrelangen Verfahren.
"Wir sind mit dem Urteil sehr unzufrieden", sagt Richard Breum, Sprecher der betroffenen Konzerntochter Bayer Crop Science. Man werde mit allen juristischen Mitteln dagegen vorgehen. Das Unternehmen wehrt sich zum einen gegen die "unangemessen hohe" Summe, die den Landwirten zugesprochen worden sei,zum anderen gehe die Straf-Schadenersatzzahlung weit über die in Arkansas gesetzlich zulässigen Summen hinaus, so Breum.
Neben einer Schadenersatzzahlung von 6 Millionen Dollar besteht die Summe auch aus einem Strafschadenersatz von 42 Millionen Euro. Eine solche Strafe - die auch den betroffenen Landwirten zugute kommt - wird bei einem vorsätzlich schädlichen Verhalten eines Unternehmens verhängt.

"Das Urteil gegen Bayer ist nur konsequent", sagt Alexander Hissting von Greenpeace. Durch die Kontamination mit LL 601 sei der US-Reisindustrie ein Schaden von bis zu 1,3 Milliarden Dollar zugefügt worden. "Wenn die Gentechnikindustrie ihre Produkte nicht unter Kontrolle hat, muss sie dafür
geradestehen."

Schon im Dezember 2009 und im Februar und März dieses Jahres war Bayer von Gerichten in verschiedenen US-Bundesstaaten zu Zahlungen zwischen einer und zwei Millionen Dollar verurteilt worden. Bayer Crop Science hatte zusammen mit der Staatsuniversität Lousiana auf Versuchsfeldern die gentechnisch veränderte Reissorte Liberty Link 601 angebaut, die resistent gegen ein Pflanzengift ist.
Obwohl die Sorte zunächst keine Zulassung als Lebensmittel hatte, gelangte sie in den internationalen Handel. Die EU und Japan verhängten daraufhin Einfuhrsperren für amerikanischen Reis, die Bauern blieben auf ihrer Ernte sitzen; rund 3.000 Landwirte verklagten Bayer auf Schadenersatz. In den ersten beiden Urteilen von Dezember und Januar hat der Konzern bereits neue Verfahren beantragt, in den jüngsten werde eine Berufung geprüft, so Breum.

Die Koordination gegen Bayer-Gefahren forderte das Unternehmen unterdessen auf, "umgehend alle betroffenen Landwirte zu entschädigen". Außerdem müsse Bayer den Antrag auf eine EU-Importzulassung für herbizidresistenten Reis zurückziehen.

Die Risiken eines großflächigen Anbaus seien unkalkulierbar.

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Gentechnikfrei / Kein Patent auf Leben

Greenpeace & Bioland, PM, 26.04.10 - 08:02
Saatgut mit Gen-Mais verunreinigt /
Greenpeace und Bioland legen Liste betroffener Mais-Sorten vor

Hamburg/Mainz (ots) - Importierte Mais-Saaten sind zum Teil mit Gen-Mais verunreinigt. Dies ist das Ergebnis von stichprobenartigen Saatgut-Untersuchungen der Bundesländer, die Greenpeace und Bioland heute veröffentlichen. 13 Bundesländer testen jedes Frühjahr Mais-Proben auf gentechnische Verunreinigungen, neun haben bis heute ihre Ergebnisse mitgeteilt: In Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Schleswig-Holstein, Hessen, Brandenburg, Bayern und Baden-Württemberg wurden die Behörden fündig. Greenpeace und Bioland haben die Ergebnisse nach dem Umweltinformationsgesetz abgefragt, Hersteller und Sorten-Bezeichnungen der verunreinigten Saaten werden heute auf den Internetseiten der Vereine veröffentlicht. Im Hinblick auf die Häufung von Verunreinigungen in Saatgut fordern Greenpeace und Bioland umfassendere Kontrollen und rechtzeitige Veröffentlichungen der Ergebnisse vor der Mais-Aussaat.
„Verunreinigtes Saatgut kann dazu führen, dass sich Gen-Pflanzen unkontrolliert ausbreiten und in die Nahrungskette gelangen“, sagt Martin Hofstetter,
Landwirtschafts-Experte von Greenpeace. „Selbst wenn die positiv getesteten Partien aus dem Handel genommen wurden, bleibt Importware riskant. Es wird nur stichprobenartig getestet, in Bayern beispielsweise nur sechs Prozent des gesamten Saatgutes. Landwirten sollten Mais-Saaten erwerben, die in Deutschland vermehrt wurden. Hier ist der Gen-Mais-Anbau verboten.“

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Europaweite Nulltoleranz für Verunreinigungen

Für Saatgut gilt in der EU ein Reinheitsgebot. Verunreinigungen mit Gen-Saaten sind verboten. Eine Probe aus Schleswig-Holstein enthielt jedoch gleich vier Gen-Mais-Linien (Mon88017, Mon89034, Nk603 und Mon810), die in Deutschland nicht angebaut werden dürfen. In Schleswig-Holstein waren zwei von sechs Proben mit Gentechnik verunreinigt, in Nordrhein-Westfalen beispielsweise zwei von zwölf.
„Die schleichende Verunreinigung von Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen ist vollkommen inakzeptabel und widerspricht dem Prinzip der Wahlfreiheit“, kommentiert Thomas Dosch, Präsident von Bioland, die Gen-Mais Funde.
Auch in den vergangenen Jahren gelangte immer wieder verunreinigtes Saatgut auf den deutschen Markt. 2009 haben die untersuchenden 13Bundesländer (bis auf die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen) im Rahmen der so genannten Frühjahrs-Beprobung 386 Mais-Proben getestet. Damals waren 22 Proben mit genmanipuliertem Mais verunreinigt. Für diese Saison sind bis heute 20 kontaminierte Proben gemeldet worden. Um zu verhindern, dass die Ergebnisse erst nach der Aussaat vorliegen, sollten diese laut Selbstverpflichtung der Länder bis zum 31. März abgeschlossen sein. Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt haben jedoch bis heute noch keine Auskunft erteilt.

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Top agrar online, 26.04.2010:
GVO-Zulassung und Nulltoleranz spalten EU-Länder

Und schon wieder ein Patt bei der Zulassung neuer gentechnisch veränderter Sorten (GVO): Dieses Mal waren sich die EU-Mitgliedsstaaten nicht einig, ob sie
das Monsanto-Produkt MON89034xMON88017 und den Syngenta-Mais Bt11xGA21 neu zulassen sowie die Zulassung des Bt11-Mais von Syngenta verlängern sollen. Für alle drei Erzeugnisse betreffen die Zulassungsanträge den Import und die
Verarbeitung als Nahrungs- und Futtermittel, nicht den Anbau.
MON89034xMON88017 ist gegen den Maiszünsler und den Maiswurzelbohrer resistent und toleriert das Breitbandherbizid Glyphosat. Das Syngenta-Produkt Bt11 widersteht dem Maiszünsler und ist gegenüber Glufosinat tolerant. Die neue Kreuzung Bt11xGA21 integriert zusätzlich die Glyphosattoleranz.
Da im Ausschuss keine Entscheidung erreicht wurde, sollen jetzt die EU-Agrarminister im Rat entscheiden. Gibt es auch dort keinen Beschluss, entscheidet die EU-Kommission selbst. Dieses Verfahren steht allerdings vor einem grundlegenden Umbruch. Entscheidung zur GVO-Nulltoleranz verzögert sich Unterdessen lässt eine Aufhebung der Nulltoleranz gegenüber GVO, die in der Europäischen Union nicht zugelassen sind, weiter auf sich warten. Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit tagt in Brüssel erst am 17. Mai wieder. Vor diesem Termin scheint keine Entscheidung in Brüssel anzustehen. Zudem ist man in der Kommission offenbar mit anderen Gentechnikthemen wie der angepeilten Übertragung von mehr Spielraum bei Anbauentscheidungen an die Mitgliedstaaten gut beschäftigt.
Die FDP forderte die Bundesregierung auf, die Zeit bis zum 17. Mai zu nutzen, um sich auf EU-Ebene für eine praktikable Anwendung der Nulltoleranz auch bei Lebensmitteln einzusetzen. Es reiche nicht aus, die Nulltoleranz lediglich für Futtermittel aufzuheben und durch ein technisches Verfahren zu ersetzen. Auch für Lebensmittel müsse die Nulltoleranz fallen. Kritiker dieser Nulltoleranz wollen diese durch einen Schwellenwert von 0,5 % an erlaubten Verunreinigungen nicht zugelassener GVO ersetzen.

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http://www.keine-gentechnik.de/news-gentechnik/news/de/21757.html
06.04.2010 | permalink

Weitere Gentechnik-Maislinien bald zugelassen?
Mais Fragezeichen 2 Es gibt viel Kritik an der Sicherheitsbewertung von
Gentechnik-Mais.

Eine weitere Maislinie (MON 89034 x MON 88017) soll für den europäischen Markt als Futter- und Lebensmittel zugelassen werden. Jedenfalls hat dies der Hersteller Monsanto beantragt und die Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) nun
abgesegnet. Die EFSA hat sowohl dem MON 89034 x MON 88017 als auch dem MON 863 nun Unbedenklichkeit bescheinigt. Wie der in Deutschland verbotene MON 810 produzieren die beiden Mais-Pflanzen ein Bt-Gift, was sie gegen den Maiszünsler
resistent macht. Der MON 863 steht insbesondere in der Kritik, weil es Daten aus Fütterungsversuchen mit Ratten gibt, bei denen signifikant veränderte Blutwerte für Leber und Nieren auftauchten. Monsanto selbst hatte die Versuche in Auftrag
gegeben, die Daten jedoch geheim gehalten. Greenpeace konnte rechtlich erwirken, Teile der Daten öffentlich zu machen.
Als nächsten Schritt muss die EU-Kommission nun einen Entscheidungsvorschlag beim Regelungsausschuss einbringen.

http://www.agrarheute.com/pflanze/mais_und_%D6lsaaten/monsanto-maislinien_d%FCrfen_importiert_werden.html?redid=333137
06.04.2010
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EFSA hat keine Bedenken wegen Genmais

Monsanto-Maislinien dürfen importiert werden Parma - Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat grünes Licht für zwei weitere gentechnisch veränderte Maislinien zum Import als Futter- und Lebensmittel gegeben. Es handelt sich um zwei Produkte des US-Konzerns Monsanto, nämlich um die Kreuzung MON89034 x MON88017 sowie um den Mais MON863, der zur Neuzulassung angemeldet wurde. Wie EFSA mitteilte, bestehen für beide gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im Rahmen der geplanten Verwendung keine Bedenken, weder hinsichtlich der Gesundheit für Mensch und Tier noch unter Umweltaspekten. Für MON863 wurde kein Grund gesehen, frühere Gutachten zu revidieren.
Maislinien: Resistenzen gegen Maiswurzelbohrer, Maiszünsler und Falter.
Die Maislinien produzieren bestimmte Formen des Bacillus-thuringiensis-Giftes und sind damit insbesondere gegen den Maiswurzelbohrer resistent. MON89034 x
MON88017 wehrt sich darüber hinaus gegen den Maiszünsler sowie weitere Falter und ist ferner glyphosattolerant. Als nächsten Schritt dürfte die Europäische Kommission dem Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit
(SCoFCAH) im Laufe der kommenden Wochen vorschlagen, die Importzulassungen
abzusegnen beziehungsweise zu erneuern. (AgE)

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Patent auf Züchtung von Schweinen gestoppt
Wichtiger Erfolg für Verbraucher und Landwirte in Europa
Hamburg, 23. April 2010 –

Das umstrittene „Schweine-Patent“ ist am Dienstag vom Europäischen Patentamt (EPA) nach einem Einspruch von Greenpeace und weiteren Organisationen widerrufen
worden. Damit verlieren die Ansprüche eines US-Konzerns auf Schweine-Rassen, diebesonders viel Fleisch produzieren, ihre Gültigkeit. Über 50 Verbände, 5000 Privatpersonen, sowie die hessische Landesregierung hatten im April 2009 einen Sammeleinspruch gegen das ursprünglich vom Agrarkonzern Monsanto angemeldete Patent beim EPA eingereicht. Greenpeace fordert die Bundesregierung auf, dem im Koalitionsvertrag beschlossenen Verbot von Patenten auf Nutztiere- und pflanzen gesetzliche Regelungen folgen zu lassen.

„Die Rücknahme des Schweine-Patentes ist ein wichtiger Erfolg für Verbraucher und Landwirte in Europa“, sagt Christoph Then, Patent-Berater für Greenpeace.
„Dieser Erfolg zeigt, dass auch große Konzerne dem Druck der Öffentlichkeit nachgeben müssen. Nun sollten klare Gesetze gegen derartige Patente folgen.“
Monsanto wollte alle Schweinreassen patentieren!!
Monsanto hatte das Patent 2004 angemeldet und nach heftigen Protesten 2007 an den US-Schweinezuchtkonzern Newsham Choice Genetics verkauft, der mit Monsanto kooperiert. 2008 wurde das Patent in Europa erteilt, im April 2009 legte das Bündnis Einspruch ein. Das Patent EP 1651777 bezog sich auf einen Gentest, der die Zucht von besonders ertragreichen Schweinen ermöglichen soll. Der Test spürt ein Leptin-Rezeptor-Gen im Erbgut der Tiere auf, über das die Mastleistung
erhöht werden kann.
Allerdings erstreckt sich das Patent nicht nur auf den Test, sondern auch auf die Schweine selbst. Die einsprechenden Verbände - unter anderem die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall, Misereor, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und Kein Patent auf Leben! - machten geltend, dass das fragliche Gen in allen Schweinerassen vorkommt.

„Das Problem ist aber noch nicht vom Tisch. Es werden immer neue Patente auf Tiere, Pflanzen und Lebensmittel angemeldet und genehmigt“, sagt Then. Bereits nächste Woche will eine internationale Koalition gegen Patente, die von Greenpeace mit begründet wurde, neue Zahlen über aktuelle Patentanmeldungen veröffentlichen.
Da die europäischen Patentgesetze von 1998 bis heute in wesentlichen Fragen schwammig gefasst sind, ist die Patentvergabe Auslegungssache der Patentämter.
Seit Jahren erteilt zum Beispiel das EPA in München Monopolrechte auf Tiere und
Pflanzen, die nur durch Einsprüche neu verhandelt und zum Teil rückgängig gemacht werden können. Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hat sich für ein Verbot derartiger Patente ausgesprochen. Nach Auffassung von Greenpeace müssen den Absichtserklärungen des Koalitionsvertrages nun auf EU-Ebene Neuverhandlungen der Patentgesetze folgen.

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Gentechnik nun gegen Varroa-Milbe
Heilsbotschaft oder Schreckensszenario?

Biotechnologen entwickeln gentechnisch veränderten DNA-Impfstoff: Ein gentechnisch verändertes Plasmid wird von den Körperzellen der Biene aufgenommen. Im Zellkern wird dann die manipulierte DNA-Information „gelesen“, sodass der Bienenkörper selbst ein Gift gegen die Milbe produziert oder eine Immunstimulans eintritt. Vorteile gegenüber bisher bekannten Arzneimitteln sind nicht zu erkennen. Auch weiß man nichts über den horizontalen Gentransfer auf andere Organismen, über Verhaltensänderungen der Bienen oder Resistenzbildung bei den Milben. Lesen Sie die Stellungnahme von Mellifera e.V., die von unserem Mitglied Johannes Wirz (Molekulargenetiker in der Schweiz) erstellt, mit anderen Fachleuten abgestimmt und von den Anwälten des Bündnisses zum Schutz der Bienen vor Agro-gentechnik geprüft wurde.
[http://www.bienen-gentechnik.de/gen/gen.news/index.html]http://www.bienen-gentechnik.de/gen/gen.news/index.html
Stellungnahme (pdf) zum Download:
[http://mellifera.de/fix/doc/10-04-10_Bienen%20gegen%20die%20Varroa%20impfen_Stellungnahme.pdf]http://mellifera.de/fix/doc/10-04-10_Bienen%20gegen%20die%20Varroa%20impfen_Stellungnahme.pdf

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„Gentech-Weizen“
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/?em_cnt=2612354
Frankfurter Rundschau - 05.05.2010

Kalkulierte Kontamination!
Kritiker werfen Bundesamt vor, hohe Risiken bei einem Gen-Weizenversuch geduldet
zu haben.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL hat im Genehmigungsverfahren für einen umstrittenen Versuch mit Gen-Weizen auf dem Gelände der Genbank in Gatersleben offenbar größere Bedenken gehabt, als sich dies im Genehmigungsbescheid dieser Behörde vom April 2006 niederschlug. So hat der Chef der Abteilung Gentechnik des BVL, Hans-Jörg Buhk, in einem Begleitschreiben zur Genehmigung dem Betreiber von Versuch und Genbank, dem Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung IPK, nahegelegt, "den Standort für die Vermehrung" der in Gatersleben gelagerten Weizenmuster, nicht aber die Gen-Versuche selbst "zu verlagern". Er halte dies wegen der "vielen Einwendungen mit Bezug auf die räumliche Nähe zur Genbank für geboten", so Buhk in einem Schreiben, das eine jetzt veröffentlichte Dokumentation [1] der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft AbL und der Organisation "Gendreck-weg" zitiert. Der Versuch
wurde abgebrochen, nach dem Gentechnik-Kritiker die Versuchsfläche teilweise zerstört hatten.
Gegen sechs Feldzerstörer begann am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Naumburg ein Berufungsverfahren. Ihnen wird vorgeworfen, im April 2008 ein Versuchsfeld in Gatersleben zerstört zu haben. Das IPK hatte sie auf Schadensersatz in
sechsstelliger Höhe verklagt. Das Landgericht Magdeburg bejahte zwar die Ersatzpflicht, verwarf aber die vom IPK beanspruchte Höhe.
Beide Organisationen halten dem BVL als Genehmigungsbehörde vor, die Gefahr einer Kontamination der Bestände der Genbank damals in Kauf genommen zu haben.
So hatte das BVL einen Abstand von nur 500 Metern zwischen Gen-Weizenversuch und der Vermehrung der herkömmlichen Kultursorten vorgeschrieben. Anders das Bundesamt für Naturschutz, das eine Distanz von einem Kilometer als nötig erachtete. Die Dokumentation zitiert Studien, wonach es "wissenschaftliche Nachweise über Flugdistanzen von vermehrungsfähigen Pollen noch in ein bis 2,7
Kilometer Entfernung in Pollenfallen gab". Dies sei jedoch vom BVL mit dem Hinweis gekontert worden, dass diese Erkenntnisse aus Versuchen mit größeren Feldern als jenen in Gatersleben stammten.
Hauptvorwurf der Genkritiker ist, dass sich das BVL "gleichgültig" gegenüber dem Schutz der in Gatersleben bewahrten Kulturpflanzen verhalten habe. Statt die Gefahr einer Vermischung auszuschließen, habe das Amt den Fall einer Kontamination einkalkuliert: Es habe, schreiben die Autoren unter Berufung auf BVL-Quellen, "mit hohem Aufwand verbundene Rückkreuzungen von gentechnisch kontaminierten Landsorten" empfohlen. In Gatersleben lagern mehr als 30.000 Muster verschiedener Weizenformen, womit die Genbank zu den größten
Erhaltungsstellen für Weizen weltweit zählt.

[1] http://www.keine-gentechnik.de/news-gentechnik/news/de/21902.html

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL hat im Genehmigungsverfahren für einen umstrittenen Versuch mit Gen-Weizen auf dem Gelände der Genbank in Gatersleben offenbar größere Bedenken gehabt, als sich dies im Genehmigungsbescheid dieser Behörde vom April 2006 niederschlug. So hat der Chef der Abteilung Gentechnik des BVL, Hans-Jörg Buhk, in einem Begleitschreiben zur Genehmigung dem Betreiber von Versuch und Genbank, dem
Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung IPK, nahegelegt, "den Standort für die Vermehrung" der in Gatersleben gelagerten Weizenmuster, nicht aber die Gen-Versuche selbst "zu verlagern". Er halte dies wegen der "vielen Einwendungen mit Bezug auf die räumliche Nähe zur Genbank für geboten", so Buhk in einem Schreiben, das eine jetzt veröffentlichte Dokumentation [1] der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft AbL und der Organisation "Gendreck-weg" zitiert. Der Versuch
wurde abgebrochen, nach dem Gentechnik-Kritiker die Versuchsfläche teilweise zerstört hatten.
Gegen sechs Feldzerstörer begann am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Naumburg ein Berufungsverfahren. Ihnen wird vorgeworfen, im April 2008 ein Versuchsfeld in Gatersleben zerstört zu haben. Das IPK hatte sie auf Schadensersatz in
sechsstelliger Höhe verklagt. Das Landgericht Magdeburg bejahte zwar die Ersatzpflicht, verwarf aber die vom IPK beanspruchte Höhe.
Beide Organisationen halten dem BVL als Genehmigungsbehörde vor, die Gefahr einer Kontamination der Bestände der Genbank damals in Kauf genommen zu haben.
So hatte das BVL einen Abstand von nur 500 Metern zwischen Gen-Weizenversuch und
der Vermehrung der herkömmlichen Kultursorten vorgeschrieben. Anders das Bundesamt für Naturschutz, das eine Distanz von einem Kilometer als nötig erachtete. Die Dokumentation zitiert Studien, wonach es "wissenschaftliche Nachweise über Flugdistanzen von vermehrungsfähigen Pollen noch in ein bis 2,7 Kilometer Entfernung in Pollenfallen gab". Dies sei jedoch vom BVL mit dem Hinweis gekontert worden, dass diese Erkenntnisse aus Versuchen mit größeren Feldern als jenen in Gatersleben stammten.
Hauptvorwurf der Genkritiker ist, dass sich das BVL "gleichgültig" gegenüber dem Schutz der in Gatersleben bewahrten Kulturpflanzen verhalten habe. Statt die Gefahr einer Vermischung auszuschließen, habe das Amt den Fall einer Kontamination einkalkuliert: Es habe, schreiben die Autoren unter Berufung auf BVL-Quellen, "mit hohem Aufwand verbundene Rückkreuzungen von gentechnisch kontaminierten Landsorten" empfohlen. In Gatersleben lagern mehr als 30.000 Muster verschiedener Weizenformen, womit die Genbank zu den größten
Erhaltungsstellen für Weizen weltweit zählt.

[1] http://www.keine-gentechnik.de/news-gentechnik/news/de/21902.html

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Kartoffelschleuderer in Mecklenburg-Vorpommern verurteilt!
Mittwoch, 5. Mai 2010

Urteil gegen Kartoffelschleuderer

Mittels eines Katapultes auf ein Feld geschossen hatten, das mit der Gentechnik-Kartoffel Amflora bepflanzt werden sollte.
Der Richter verurteilte beide Aktivsten wegen Nötigung. In dem ursprünglich zentralen Punkt des Strafbefehls, der Frage, ob die beiden eine Sachbeschädigung begangen hätte, folgte er aber der Argumentation der beiden Männer. Die Zeugen,
vor allem der Landbesitzer Bauer Niehoff und sein Mitarbeiter hatten sich in Widersprüche verstrickt. Nachdem sie einmal ausgesagt hatten, aufwändig eine neue Fläche bestellt zu haben, hieß es bei der nächsten Befragung, auf Anweisung
des Konzerns BASF sei die betroffene Fläche einfach ausgespart worden. Die Staatsanwaltschaft hatte 40 bzw. 60 Tagessätze für die Kartoffelschleuderer gefordert, der Richter befand auf 20 bzw. 30 Tagessätze zu jeweils 10 Euro. Die höhere Strafe erhielt der Gärtner Heinz Wittmer, weil er auch schon wegen anderen Aktionen zivilen Ungehorsams verurteilt worden war.
Der Richter belehrte die beiden Verurteilten, dass es nicht erlaubt und nicht hinnehmbar sei, wenn Menschen die Äcker anderer ohne Erlaubnis beträten. Die Aktion habe dazu geführt, dass der Bauer von seinem ursprünglichen Vorhaben abgewichen wäre. In der Urteilsbegründung wurde auch deutlich, dass der Richter unbedingt einen Freispruch vermeiden wollte, um nicht andere Menschen zu ähnlichen Aktionen zu ermutigen.
Der Rechtsanwalt Wittmers zeigte sich nach der Urteilsverkündung jedoch wenig von der Argumentation des Richters überzeugt. Die rechtlichen Voraussetzungen
für eine Verurteilung wegen Nötigung seien seiner Ansicht nach nicht gegeben.
Die Feldbefreier wollen Rechtsmittel einlegen und weiter für einen Freispruch streiten.

"Es ist ein Erfolg für uns, dass der Richter die Sachbeschädigung verworfen hat.
Wir haben einen selbstbewussten Prozess geführt und an mehreren Punkten ein fragwürdiges Vorgehen der BASF und des Bauern Niehoff aufzeigen können," sagte Heinz Wittmer nach der Verhandlung, "Noch wichtiger aber ist es mir, dass der
Widerstand gegen die Amflora-Kartoffel weitergeht. Allein in den letzten Wochen gab es Demos auf dem Acker und auf dem Hof des Bauern, der Umweltverband BUND klagt gegen die Gentech-Kartoffel, Greenpeace hatte kurzzeitig die Kartoffel-Lagerhalle blockiert – und später schritten deren Aktivisten zur Gegensaat, ganz ähnlich wie wir. BASF soll nicht zur Ruhe kommen. Ich werde auch weiter aktiv für die Zukunft der gentechnikfreien Landwirtschaft streiten!"

Für Rückfragen:
Heinz Wittmer, 0151 - 11 59 36 33
Holger Isabelle Jänicke, 0170 - 75 65 45 1
 
Richard Leopold Tomasch
Datum: 07.08.2010 10:26 Antworten Als Email verschicken Kontakt: rileto@proleben.at

Betreff: Artensterben durch Pestizide!
 

UN-Studie: Großkonzerne betreiben Raubbau an der Natur
Artensterben durch Pestizide und Agrosprit / „UN-Kooperation mit BAYER endlich beenden!“


Die Vereinten Nationen werfen den großen Konzernen der Welt schwere Versäumnisse beim Umweltschutz vor. Allein die 3.000 wichtigsten Unternehmen sollen Umweltschäden von jährlich knapp zwei Billionen Euro verursachen. Das Artensterben sei 100-mal schneller, als es die Evolution vorgibt. Achim Steiner, Leiter des UN-Umweltprogramms UNEP, äußerte heute gegenüber der Süddeutschen Zeitung: \"Der Raubbau an der Natur durch die Wirtschaft setzt sich seit Jahren ungebremst fort. Das natürliche Kapital der Welt wird im großen Stil vernichtet\", und weiter: „In vielen Konzernen gilt noch immer die Devise: Natürliche Ressourcen sind unerschöpflich. Dabei müssen wir längst schmerzhaft spüren, dass das nicht mehr stimmt“.



Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Wir begrüßen die unmissverständlichen Aussagen von Achim Steiner zur mangelnden Verantwortung multinationaler Unternehmen. Die UNEP muss hieraus Konsequenzen ziehen und endlich die unselige Kooperation mit dem BAYER-Konzern beenden. BAYER als einer der größten Hersteller von Pestiziden und gentechnisch verändertem Saatgut gehört zu den Verursachern des Artensterbens. Die Kooperation mit einem Umweltsünder wie BAYER beschädigt die Glaubwürdigkeit der UNEP.“ Der Leverkusener Konzern spendet jährlich 1,2 Millionen Euro für das Jugendumweltprogramm der UNEP und darf sich hierfür als Partner der Vereinten Nationen präsentieren. „Unternehmen verfolgen Gewinn-Interessen, diese treten zwangsläufig mit dem Allgemeinwohl in Konflikt. Es ist daher grundsätzlich nicht hinnehmbar, dass die Vereinten Nationen einen Konzern als gleichberechtigten Partner behandeln“, so Mimkes weiter.



Der Weltagrar-Rat hatte vor zwei Jahren die durch Pestizide geschädigten Ackerflächen sowie den Anbau von Agrardiesel als wesentliche Ursachen der Ernährungskrise und des Artensterbens bezeichnet. Die 400 Wissenschaftler des Weltagrar-Rats drängen auf radikale ökologische Reformen in der Landwirtschaft und auf eine Rückkehr zu traditionellen Anbaumethoden. BAYER hingegen forciert neben dem Einsatz von Pestiziden und Gen-Saatgut auch den Anbau von Energiepflanzen, welcher großflächige Monokulturen und einen hohen Einsatz von Düngemitteln, Wasser und Pestiziden erfordert.



Zudem will BAYER gentechnisch veränderte Pflanzen wie Raps, Zuckerrüben, Soja und Mais in den Markt drücken. Aktuell entscheidet die EU über eine Importzulassung für herbizidresistenten Reis des Konzerns. Dieser sogenannte Liberty Link-Reis war für den bislang größten Kontaminations-Skandal verantwortlich, als im Jahr 2006 die herbizidresistente Sorte LL601 weltweit in den Handel kam. Eine europäische Zulassung von Gen-Reis hätte besonders in Asien dramatische Konsequenzen: Der großflächige Anbau würde unweigerlich zur Kontamination und Verdrängung traditioneller Reis-Sorten führen. Hierdurch würde langfristig die Ernährungssicherheit gefährdet.



Die Coordination gegen BAYER-Gefahren kritisiert auch den geplanten Bau mehrerer Kohlekraftwerke in BAYER-Werken sowie den hohen Ressourcenverbrauch des Konzerns.
 
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