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 Autor Thema: EU-Kommission spricht sich erstmals gegen Gentech-Anbau aus!
Richard Leopold Tomasch
Datum: 27.10.2007 17:27 Antworten Als Email verschicken Kontakt: rileto@proleben.at

Betreff: EU-Kommission spricht sich erstmals gegen Gentech-Anbau aus!
 

EU-Kommission spricht sich erstmals gegen Gentech-Anbau aus!
27.10.2007
Vorstoß der EU-Generaldirektion Umwelt bei Gentech-Maissorten Bt11 und 1507

Wien Die EU-Generaldirektion Umwelt hat heute am Donnerstag vorgeschlagen, dass den beiden Gentech-Maissorten Bt11(Syngenta) und 1507 (Pioneer/Dupont) die Zulassung für den Anbau in der EU verweigert wird. Schwerwiegende wissenschaftliche Unsicherheiten über deren Auswirkungen auf die Umwelt, haben die Kommission zu dieser Aussage bewogen.

Umweltorganisationen begrüßen diesen Vorschlag, denn zum ersten Mal erfüllt die EU-Kommission bei Gentech-Zulassungen die gesetzlichen EU-Vorgaben, die die Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips sowie eine umfassende Risikoabschätzung verlangen.

„Die EU-Generaldirektion Umwelt trifft ihre Entscheidung erstmals aufgrund von wissenschaftlichen Beweisen, die zeigen, dass der Anbau beider Gentech-Pflanzen zu schweren Umweltschäden führen kann,“ kommentieren Gentechnik-Sprecher das Vorgehen der EU-Kommission. „Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wenn es wissenschaftliche Unklarheiten bezüglich der Sicherheit von Gentech-Pflanzen gibt, sollte die EU in Zukunft immer das Vorsorgeprinzip anwenden, das auch in der EU-Umweltgesetzgebung festgeschrieben ist,“ so Gentechnik-Experte Jens Karg von GLOBAL 2000. „Denn der Schutz der Umwelt muss Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Gentech-Lobby haben,“ betonen die Umweltschutzorganisationen unisono.

Der Hintergrund zu den Gentech-Maissorten

Beide von der Kommission abgelehnten Gentech-Maissorten produzieren unterschiedliche Arten des Insektengiftes Bacillus Thurigensis (kurz Bt), das bestimmte Schädlinge abwehren soll. Die Gentech-Pflanzen stehen aber im Verdacht, auch für nützliche Insekten (so genannte Nicht-Ziel-Organismen) schädlich zu sein (z.B. Schmetterlinge) und negative Langzeitauswirkungen auf die Anbauböden zu haben.

Verschiedene neuere Studien zeigen, dass die Auswirkungen von Bt-Mais nicht vorhersehbar sind und der potenziell entstehende Schaden größer ist als bisher geglaubt. Daran zeigt sich auch, dass das derzeit praktizierte EU-Zulassungsverfahren für Gentech-Pflanzen nicht geeignet ist, Voraussagen über mögliche Risiken zu treffen bzw. auszuschließen.
Beispielsweise kommt eine Studie zu dem Ergebnis, dass Bt-Pflanzen schwere Schäden in aquatischen Ökosystemen anrichten können, da Pollen und Ernteabfälle der Pflanzen giftig für dort vorkommende Lebensformen sein können. Dieser Zugang wurde bei der toxikologischen Bewertung des Bt-Gifts bis dato nicht verfolgt.

Die Menge an Bt-Gift, die diese Pflanzen produzieren, schwankt stark. Diese Schwankung zeigt sich abhängig vom Anbauort, ist aber auch bei Pflanzen, die nebeneinander auf demselben Feld stehen, zu beobachten. Die Ursache dafür ist unbekannt. Hier drängt sich die Frage auf, ob die Umweltauswirkungen von Bt-Giften derzeit überhaupt abgeschätzt werden können.
Eine weitere aktuelle Studie kommt zu dem Schluss, dass gentechnisch veränderter Bt-Mais eine signifikant höhere Menge an Aminosäuren enthält als dieselbe Sorte ohne gentechnische Veränderung. Das resultiert in einer höheren Anfälligkeit für Blattlausbefall.

Zusätzlich hatte die EU im WTO-Gentechnik-Streitfall bereits damit argumentiert, dass Bt-Pflanzen aufgrund der lückenhaften Informationen über deren Langzeitauswirkungen auf die Umwelt derzeit nicht angebaut werden sollten.
Der Vorschlag der Generaldirektion Umwelt wird mit hoher Wahrscheinlichkeit von wirtschafts- und handelsfreundlichen Kommissaren bekämpft werden. Das wiederum wäre eine unverblümte Verletzung gültiger gesetzlicher EU-Anforderungen im speziellen des Vorsorgeprinzips, einem der Eckpfeiler der Umweltgesetzgebung der EU.
 
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