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 Autor Thema: Gentechraps für die EU zugelassen!!
Richard Leopold Tomasch
Datum: 03.09.2009 20:48 Antworten Als Email verschicken Kontakt: rileto@proleben.at

Betreff: Gentechraps für die EU zugelassen!!
 

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Gentechnik-Barrieren vor dem Fall?


Kanadischer Genraps darf nun überall in der EU vermarktet werden. Fährt der kanadische Rapszug nun auch über Osterreich drüber?

Mitte Juli legten Kanada und die EU den jahrelangen Streit um die Gentechnik vor der WTO bei. über die Auswirkungen dieser Entscheidung berichtet Klaus Faißner.
Im Rechtsstreit um die Gentechnik gab die traditionell gentechnikfreundliche EU-Kommission kürzlich klein bei: Kanadischer Gentechraps darf nun überall in der EU vermarktet werden. Gentechnik-Beschränkungen sollen künftig regelmäßig überprüft und sogar neue Gentechnikprodukte gleichzeitig zugelassen werden.
Was ist passiert? 2003 hatten die USA, Kanada und Argentinien die EU u.a. wegen der jahrelangen Nichtzulassung neuer gentechnisch veränderter Organismen (GVO) und wegen bestehender Importverbote verklagt. 2006 wurde die EU bzw wurden ihre Mitgliedsländer dafür verurteilt. Nun jubelt vor allem der Konzern Monsanto über die Entscheidung, dass EU und Kanada zukünftig eng in Gentechnikfragen zusammenarbeiten werden. Wie die internationale Entwickluns zeigt. ist sogar ein Ende der Gentechnik- kennzeichnung möglich.
,,Allen Streitfragen, die kanadische Biotech-Landwirte betreffen, wurde im Wesentlichen zugestimmt", zeigte sich Tiish Jordan, Sprecherin von Monsanto Kanada, dementsprechend zufrieden. Ausdrücklich kritisiert wurden jedoch die
anhaltenden GVO-Importverbote einzelner EU-Mitgliedsstaaten: ,,Was in Europa nach der wissenschaftlichen Überprüfung passiert, ist das wahre Problem", sagte Joanne Buth, Präsidentin des Kanadischen Canola Councils und hob dabei Österreichs Anbau- und Importverbote hervor: ,,Es kommt dann zu einer politischen Überprüfung, bei der die Mitgliedsstaaten abstimmen. Dieser politische Prozess ist überhaupt nicht vorhersehbar."
,,Keine vernünftige Rechtfertigung "
Mit anderen Worten: Auch das entwürdigende Abstimmungsverfahren, dem sich Osterreich zuletzt am Z. März bei der Aufrechterhaltung des Genmaisverbotes der Sorte MON 810 unterziehen musste, ist noch zu viel der Demokratie. Bei diesen Abstimmungen benötigt das betroffene Land mehr als 70 % der Stimmen der anderen EU-Mitglieder, um die beschlossenen Verbote aufrecht zu erhalten.
Was auf Österreich noch zukommen könnte, zeigt eine Presseerklärung der US-amerikanischen Botschaft in Wien von

März 2008: Es bestehe ..keine vernünftige Rechtfertigung dafür, diese gentechnisch modifizierten Organismen und Nahrungsmittel nicht in Österreich zuzulassen". hieß es damals. Die Regierung der USA behielt sich das Recht auf die Einhebung von Strafzöllen vor, lautete die Drohung.
95 % aller Wissenschafter arbeiten für lndustrie
Warum dürfen Staaten wie Österreich bei GVO offensichtlich nicht selbst entscheiden? Weil hier die Regelungen der Welthandelsorganisation WTO oder jene der EU Vorrang vor den österreichischen Gesetzen haben. Demnach sind Handelsbeschränkungen für Lebensmittel nur erlaubt, wenn eine Gefährdung von Gesundheit oder Leben wissenschaftlich begründet werden kann.
Als ,,wissenschaftlich" wird das anerkannt, was die großen Gremien des Codex Alimentarius (weltweit) oder der EFSA (EU-weit) beschließen. Doch hier ist große Vorsicht angebracht, wie der Norweger Terje Tiaavik, wissenschaftlicher Direktor des unabhängigen staatlichen Forschungszentrums Genok, betont: ,,Eine der größten Gefahren der Gentechnik besteht darin, dass 95 % aller Wissenschafter auf diesem Gebiet für die Industrie arbeiten, auf der Seite der Produzenten. Keine fünf Prozent sind wirklich unabhängig."
Doch es droht noch mehr: Geht es nach dem Willen der Gentechnikländer wie den USA, soll auch die verpflichtende GVO-Kennzeichnung z.B. in der EU fallen, Der diesbezügliche Vorstoß der USA und ihrer Verbündeten bei einer Unterkommission des Codex Alimentarius Mitte Mai in Cal-gary konnte abgewehrt werden.
Wie sehr alles auf wackligen Beinen steht, zeigen die bereits 2003 erstellten Codex-Richtlinien für die Risikoanalyse gentechnisch veränderter Lebensmittel:. Hier heißt es: ,,Die Ungleichbehandlung von gentechnisch veränderten und konventionellen Lebensmitteln könnte zur Irreführung von Verbrauchern führen und ist zu vermeiden ...mögliche Lenkungseffekte, zum Beispiel durch die Kennzeichnung von Lebensmitteln, müssen genau bedacht werden. Die Verzerrung des Wettbewerbs ist nicht gerechtfertigt,"
top agrar Österreich 912009 33
 
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